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   BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75   

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BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 (https://dejure.org/1975,282)
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BAG, Entscheidung vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 (https://dejure.org/1975,282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerkschaft - Marburger Bund - Antragsberechtigung - Verfahrensvoraussetzung - Beschlußverfahren - Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Religionsgemeinschaft - Entscheidender Einfluß auf die Verwaltung der Stiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 17 Abs. 3 § 118 Abs. 2; TVG § 2
    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1165
  • VersR 1976, 376
  • BB 1976, 602
  • BB 1977, 249
  • DB 1977, 249
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Die Antragsberechtigung muss als Verfahrensvoraussetzung noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Rechtsbeschwerdeinstanz bestehen (BAG 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - zu II 1 b der Gründe) .

    Damit haben sie ihre Antragsberechtigung verloren (vgl. BAG 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - zu II 1 b der Gründe) .

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Eine derartige Erklärung, welche der Senat bei der Prüfung der Antragsbefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung hätte berücksichtigen müssen (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1981 a.a.O. S. 340 bzw. S. 5; BAG, Beschluss vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 Bl. 488), hat der Antragsteller auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgelegt.
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Richtig ist zwar, daß der Senat im Anschluß an das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 18, 28 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG, zu B II 1 der Gründe) entschieden hat, daß die Tariffähigkeit nicht die Streikfähig- bzw. -willigkeit voraussetzt (BAG Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 für den Marburger Bund und BAG Beschluß vom 16. November 1982 - 1 ABR 22/78 - AP Nr. 32 zu § 2 TVG für den Verband der oberen Angestellten der Eisen- und Stahlindustrie e. V.).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 ABR 46/77

    Antragsberechtigung - Wahlberechtigte Arbeitnehmer - Grundsatz der geheimen

    Die Voraussetzung der Antragsberechtigung nach § 19 Abs. 2 BetrVG (mindestens drei wahlberechtigte Arbeit nehmer) muß als Verfahrensvoraussetzung und als Erfordernis für eine materiell günstige Entscheidung in jedem Stadium des Verfahrens vorliegen (im Anschluß an den BAG Beschluß vom 21. November 1975» AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).

    Diese Voraussetzungen sowohl für die prozessuale Einleitung und Weiterführung eines Beschlußverfahrens als auch für eine materiell-rechtlich günstige Entscheidung müssen in jedem Stadium des Verfahrens, also auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz vorliegen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. November 1975 AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 unter II 1 b mit weiteren Nachweisen und zustimmender Anmerkung Küchehhoff).

    b) Es kann dahinstehen, ob an die Stelle ausgeschiedener Arbeitnehmer andere wahlberechtigte Arbeitnehmer Him Austausch" treten können, weil etwa ausreichend ist, daß die kollektiven Gruppeninteressen jeweils von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern vertreten werden, wer es auch immer sein mag ( so Küchenhoff, Anm. aaO; vgl. auch Dietz-Richardi, BetrVG, 5- Aufl., § 16 Anm. 2o, § 19 Anm. 19» § 23 Anm. 24; Pitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., § 23 Anm. Io; Galperin-Löwisch, BetrVG, 3 » Aufl., § 19 Anm. 13; GK-Thiele, BetrVG, § 23 Anm. 39)» Denn ähnlich wie in dem am 21. November 1975 entschiedenen Verfahren (AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972) ist es tatsächlich nicht zu einem Eintritt des weiteren Beteiligten G als Antragsteller zur Verstärkung der Gruppe der verbliebenen zwei wahlberechtigten Arbeitnehmer auf drei wahlberechtigte Arbeitnehmer gekommen.

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).

    Im Hinblick hierauf hat das BAG ausgeführt, daß Koalitionen, die Tariffähigkeit für sich in Anspruch nehmen, diese ihr als Tarifpartner obliegende Aufgabe nur dann sinnvoll erfüllen können, wenn sie soviel Gewicht haben, daß sie in dem Verhältnis der Koalitionspartner zueinander einen im Rahmen der Rechtsordnung zulässigen fühlbaren Druck auszuüben vermögen, um so zur Aufnahme von Tarifverhandlungen und zum Abschluß von Tarifverträgen zu kommen (bei einem Verband abhängiger Ärzte hat der Senat jedenfalls das Druckmoment in der Form der Streikbereitschaft nicht für erforderlich gehalten, wenn der Verband aus dem ethischen Wesen des Arztberufs heraus den Streik ablehnt [Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972]).

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Eine derartige Erklärung, welche der Senat bei der Prüfung der Antragsbefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung hätte berücksichtigen müssen (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1981 a.a.O. S. 340 bzw. S. 5; BAG, Beschluss vom 21. November 1975 1 ABR 12/75 AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 Bl. 488), hat der Antragsteller auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgelegt.
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Eine derartige Erklärung, welche der Senat bei der Prüfung der Antragsbefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung hätte berücksichtigen müssen (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1981 a.a.O. S. 340 bzw. S. 5; BAG, Beschluss vom 21. November 1975 1 ABR 12/75 AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 Bl. 488), hat der Antragsteller auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgelegt.
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Eine derartige Erklärung, welche der Senat bei der Prüfung der Antragsbefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung hätte berücksichtigen müssen (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1981 a.a.O. S. 340 bzw. S. 5; BAG, Beschluss vom 21. November 1975 1 ABR 12/75 AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972 Bl. 488), hat der Antragsteller auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgelegt.
  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 36/86

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner zuvor ergangenen Goch-Entscheidung(Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972) einen entscheidenden Einfluß auf die Einrichtung verlangt, es aber in späteren Entscheidungen unter Wiederholung der bundesverfassungsgerichtlichen Ausführungen genügen lassen, daß "die Einrichtung der Kirche so nahe steht, daß sie teilhat an der Verwirklichung eines Stücks Auftrag der Kirche im Geist christlicher Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der christlichen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der Kirche" (BAGE 41, 5, 15 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] = AP, aaO).

    Richardi (Arbeitsrecht in der Kirche, S. 28 ff. und in Dietz/Richardi, BetrVG, aaO, § 118 Rz 176 - 178) sieht das maßgebliche Kriterium für die Abgrenzung darin, ob eine Einrichtung Wesens- und Lebensäußerung der Kirche ist (zustimmend Mayer-Maly, BB 1977, 249, 250).

  • LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

    Sogar ein Verzicht auf Arbeitskampfmittel schließt die Tariffähigkeit eines Verbandes nicht zwingend aus (BAG 21. November 1975 - 1 ABR 12/75-AP BetrVG 1972 § 118, Nr. 6, zu II 1 a; 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 b).
  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

  • BAG, 30.07.1987 - 6 ABR 78/85

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Einrichtung einer Benediktinerabtei

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 20.12

    Bundesagentur für Arbeit; Agentur für Arbeit; Personalrat; Personalratswahl;

  • BAG, 16.11.1982 - 1 ABR 22/78

    Tariffähigkeit

  • BVerwG, 21.06.2023 - 5 PB 8.22

    Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs i.R. der Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABN 12/81

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG München, 07.12.2011 - 11 TaBV 74/11

    Antragsberechtigung entfällt bei Kündigung während Verfahren zur Bestellung eines

  • LAG Hamm, 21.01.1977 - 3 TaBV 64/76
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 60 PV 18.13

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; Anfechtungsbefugnis; Quorum; mindestens drei

  • ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
  • OVG Bremen, 03.02.1981 - PV-B 9/80

    Wahl zum Personalrat; Berücksichtigung von Stimmen der ABM-Kräfte (Maßnahmen zur

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.04.1997 - VerwG.EKD 0124/B1
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 6/75
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.04.1997 - VerwG.EKD 0124/B1
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.04.1997 - VerwG.EKD 0124/B1
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   BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 12/75   

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 1974 - 12 TaBV 71/74 - und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1975 - 1 ABR 12/75 - verletzen Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung.
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